FAQ

Die FAQ stellen eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen dar – bei weiteren Fragen bitte schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen uns an: Wir beraten Sie gerne!

  1. TRAINCO gGmbH ist als Träger für die Zertifizierung von Facherzieher*innen für Integration in Berlin zugelassen.
  2. Der Rahmenlehrplan entspricht der Vorgabe der Senatsverwaltung (Jugendrundschreiben 2015/2)
  3. Wir klären gerne mit Ihnen zusammen, die Möglichkeiten der Finanzierung (Bildungsurlaub, Ratenzahlung).
  4. Zum Kolloquium/ Fachgespräch werden Sie bei ausreichender Anwesenheit (80%) und termingerechter Vorlage einer fachlich qualifizierten Abschlussarbeit eingeladen und erhalten nach erbringen des Kolloquiums/ Fachgespräch Ihre qualifizierte Teilnahmebescheinigung. 
  5. Vor Beginn des Kurses ist eine evtl. Kinderbetreuung o. ä. von Ihnen abzuklären. Fehlen im Kurs aufgrund von fehlender Kinderbetreuung, ‚Kind Krank‘ – muss als nicht anwesend gewertet werden (s.o. – mind. 80% Anwesenheit!). Sie werden in der Regel von Arbeitgebern freigestellt, und wären dann auch nicht im Dienst!
  6. Ein teilweises/ stundenweises Teilnehmen an Kurstagen ist nicht möglich. Bei Verspätungen oder früherem Verlassen des Kurses von mehr als 15 Minuten gilt der Kurstag als nicht teilgenommen. Wir behalten uns vor, bei der ersten Verspätung eine mündl. Abmahnung und bei Wiederholung eine schriftliche Abmahnung auszusprechen. Diese gilt als fristlose Kündigung. 
  7. Der Kurs ist steuerlich absetzbar. Sie bzw. Ihr Träger erhalten von uns eine Rechnung.
  8. Wir beraten Sie gerne, ob Sie bei Ihrer bestehenden Vorqualifikation den Kurs qualifiziert abschließen können (Dazu senden Sie uns auf Aufforderung einen Scan oder Foto Ihrer staatlichen Anerkennung bzw. Gleichstellungsnachweises nach §5 SozBAG zu.)
  9. Sprachkenntnisse in Wort und Schrift müssen auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER vorliegen (Beschäftigte in bilingualen Einrichtungen B2). Dies überprüfen die Träger bei der Einstellung von  Fachkräften und wir bei Teilnehmenden, die Selbstzahler sind. Sprachkenntnisse auf diesem Niveau sind unabdingbar, da Elterngespräche, Förderplankonferenzen, Berichte und Dokumentation selbsttätig erstellt werden müssen – dazu gehört auch handschriftliche Notizen/ Dokumentation auf Deutsch verfassen zu können.
  10. Der Kurs findet regelmäßig – meist im 14-tägigen Abstand in 2 oder 3 Tagesblöcken Mittwoch, Donnerstag, Freitag statt. Es finden keine Seminartage am Wochenende, an Brückentagen oder in den Schulferien statt.
  11. Bei trägergebunden Kursen können Kurstag/ Kursorte für den Kurs abgesprochen werden.
  12. Das Kolloquium/ Fachgespräch bildet den verbindlichen Abschluss der Qualifizierung bei dem Sie Ihre Abschlussarbeit vorstellen.
  13. Eine Abschlussarbeit ist ein selbstständig erstellter, fachlich qualifizierender Text in deutscher Sprache  im Umfang von ca. 8-10 Seiten, der aktuelle Kursinhalte reflektiert. Für die Erstellung des Textes, Themenfindung, Literatur und Layout stellen wir Ihnen umfangreiche Unterstützung zur Verfügung. Erwartet wird für die Abschlussarbeit und das Kolloquium/ Fachgespräch Deutsch in Wort und Schrift auf dem Sprachniveau C1 Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER (Pädagog*innen in Bilingualen Einrichtungen: B2) – dies stellt Ihr Träger mit Ihrer Einstellung fest. Es gelten die Bedingungen der Hochschulen für Hausarbeiten bezüglich Zitaten (Plagiat). 
  14. Abgabetermin für die Abschlussarbeit ist 7 Tage vor dem letzten Unterrichtstag Ihres gebuchten Kurses (in der Regel Freitag, 18 Uhr, als offene Datei per E-Mail)
  15. Der Umfang des Kurs umfasst 184 UE – davon müssen Sie 80% aktiv anwesend sein.
  16. Das Kolloquium/ Fachgespräch können Sie bei Krankheit einmal verschieben (dies gilt nicht für die Abgabe der Abschlussarbeit!) 
  17. Zahlt Ihnen Ihr Träger die Fortbildung, hat dieser Sie für die Kurstage frei zu stellen (Dienstbefreiung, s. Jugendrundschreiben 2015/2) – Ihre Verhinderung am Kurs teilzunehmen ist dann entsprechend Ihrem Arbeitsvertrag dem Träger anzuzeigen (z. B. Krankmeldung, Attest o. ä. Hier gilt Ihr Arbeitsvertrag). Für uns reicht ein einfacher Hinweis (bitte per E-Mail vor 8:00 Uhr), dass Sie an diesem Tag nicht teilnehmen. Können Sie wegen ‚Kind Krank‘, fehlende Kinderbetreuung, so fällt dies unter die Regelung 80% Anwesenheit. Sollten Sie mehr als 4 Tage (weniger als 80% Kurszeit) nicht zum Kurs erscheinen, weisen wir Sie darauf hin, dass Sie nicht mehr am Kolloquium/ Fachgespräch teilnehmen können. 
  18. Kurstage nachholen können Sie nur nach vorheriger (!) verbindlicher Absprache mit der Geschäftsführung in einem der nachfolgenden Kurse, was wir Ihnen nach Möglichkeit und Auslastung  gerne ermöglichen – wozu für die TRAINCO gGmbH aber keine rechtliche Verpflichtung besteht. Für diese Regelung benötigen wir eine schriftlichen Freistellungserklärung (Papierform/ Stempel/ Unterschrift) Ihres Arbeitgebers!
  19. Sollten Sie Kurstage/ Inhalte/ Abschlussarbeit+Fachgespräch doppelt belegen wollen, ist dies zwingend kostenpflichtig (je Block €210,00). Aufgrund der nun stark reduzierten Platzkapazität während der Infektionsschutzverordnung zu COVID-19 ist diese Möglichkeit/ Kulanz derzeit stark eingeschränkt! Sollten Sie trotz Absprache einer Verschiebung dennoch mehr als 4 Tage fehlen, gilt weiter die 80% Regelung zur Anwesenheit über den ganzen Kurszeitraum.
  20. Eine Terminübersicht für Ihren Kurs senden Ihnen nach Reservierung zu.
  21. Inhalte und Schwerpunkte stellen wir Ihnen unter ‚Facherzieher*in für Integration‘ (oben im Menue) dar.
  22. Die Seminarräume im IHZ sind barrierefrei. Bitte fragen Sie uns vorab an wegen Türbreiten, WC etc. 
  23. Teilnehmer*innen mit Einschränkungen (Sehen, Hören) können wir Unterrichtsunterlagen digitalisieren und unterstützen wir während des Unterrichts nach Absprache. Bitte fragen Sie uns vorab, welche technische Unterstützung/ Dateiformate/ Podcast Sie benötigen und wir bereits anbieten können.
  24. Getränke stellen wir kostenlos zur Verfügung:  Kaffee, Tee. (Mineralwasser, Saft kostenpflichtig derzeit je Gastroflasche €1,50). 
  25. Essen ist während des Unterrichts nicht gestattet.
  26. Elektronische Geräten zur Bild- und Ton-Aufzeichnung sind in den Seminarräumen nicht gestattet!
  27. Wir können aus Datenschutzgründen keinen Videounterricht oder Hybrid-Unterricht anbieten. Videoplattformen steht den Teilnehmenden nur für Einzelberatungen zu den Abschlussarbeiten/ Hausaufgaben zur Verfügung. Wir senden Ihnen einen plattformübergreifenden Link zum Start der Sitzung zu).
  28. In der Friedrichstraße und den anliegenden Straßen ist Parkraum begrenzt. Parkhäuser im IHZ und in der Umgebung sind kostenpflichtig.
  29. Sie erreichen uns einfach über den Bahnhof Friedrichstraße mit Bus, MetroTram, U und S sowie RE und RB! Innerhalb des Tarifs Berlin AB der BVG können Sie die RE Züge (Odeg RE8, DB, FLEX) nutzen. 
  30. Bitte melden Sie sich beim Betreten des IHZ am Empfang an entsprechend unserer Hinweises in der Erinnerungs- und Einladungsmail, die Sie jeweils kurz vor den Kursblöcken erhalten und folgen Sie den Anweisungen der Mitarbeiter:innen bzgl. Zugang/Aufzug. Bitte beachten Sie, dass die Räume im IHZ nur über einen Aufzug zu erreichen sind. Hunde sind nicht gestattet.